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Waffenschrank-Sicherheitsstufen

Was bei den Sicherheitsstufen beachtet werden sollte.

Die Sicherheitsstufe bzw. der Widerstandsgrad, den ein Waffentresor mindestens haben muss, um den Gesetzesvorgaben zu entsprechen, wird von der Anzahl und dem Typ der Waffen und der Munition vorgegeben, die in dem Waffenschrank untergebracht werden sollen. Neben den gesetzlichen Regelungen, die Sie auf unserer Seite zum Waffengesetz finden, gibt es weitere Aspekte, die bei der Wahl der Sicherheitsstufe für den Waffenschrank bedacht werden sollten.

Die Gesetzeslage

Im deutschen Waffengesetz ist geregelt, dass bestimmte Waffen in einem Waffenschrank verwahrt werden müssen, der mindestens dem Widerstandsgrad N (0) nach EN 1143-1 entspricht. Vom Gesetzgeber als gleichwertig bezeichnet werden Waffenschränke der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992.

Dies wird sich laut Beschluss des Bunderats vom 2. Juni 2017 jedoch ändern; dann werden bei Neukäufen A- und B-Waffenschränke nicht mehr anerkannt. Damit berücksichtigt das Gesetz, dass Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B bei weitem nicht so massiv konstruiert sind wie Waffenschränke mit Widerstandsgrad N (0) nach EN 1143-1 oder höher. In Waffenschränken nach EN 1143-1 dürfen auch Kurzwaffen, Langwaffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden.

Zudem wurde die Bauvorschrift VDMA 24992, nach der Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B gebaut werden, vom herausgebenden VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) bereits zum 31.12.2003 zurückgezogen, da sie nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprach. Dies können Sie der Pressemitteilung des VDMA vom 30.06.2003 entnehmen, die Sie auch z. B. im Pressearchiv der ESSA finden.

Die Handhabung der Behörden

In der Praxis bedeutet die Rücknahme der Bauvorschrift VDMA 24992, dass ihre Einhaltung bei Waffenschränken mit Sicherheitsstufe A oder Sicherheitsstufe B nicht mehr vom VDMA überwacht wird. Wir von HARTMANN TRESORE bestätigen die Einhaltung der Bauvorschrift VDMA 24992 bei unseren A- und B-Waffenschränken auf einer Eigenkonformitätserklärung. Besonders vorsichtig sollten Sie jedoch sein, wenn Ihnen besonders günstige Waffenschränke der Klassen A oder B angeboten werden, denn aufgrund der fehlenden Überwachung könnte es sich um Modelle handeln, die tatsächlich nicht einmal mehr der Qualität von korrekt gefertigten Waffenschränken der Sicherheitsstufe A oder B entsprechen! Dies kann bei Waffenschränken besonders heikel werden, da der Besitzer der Waffen in der Beweispflicht gegenüber den Behörden ist, dass seine Waffenaufbewahrung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Vor dem Kauf eines Waffenschrankes ist es somit empfehlenswert, sich zunächst bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, ob die Sicherheitsstufen A und B beim Kauf eines neuen Waffenschranks noch anerkannt werden. Dies wird nämlich nicht bundeseinheitlich gehandhabt, sondern von den zuständigen Behörden vor Ort entschieden.

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