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Verankerung und Befestigen des Waffenschranks

Waffenschränke verankern – wann, warum und wie?

Für die Aufbewahrung wertvoller oder gefährlicher Gegenstände gelten besonders strenge Regeln oder sogar Gesetze, um Diebstahl oder Missbrauch zu verhindern. Wie schwer diese Regeln den Tätern ihr Handwerk machen, ist beispielsweise an Versuchen ablesbar, Automaten durch Gas zu sprengen oder Tresore aus der Wand zu reißen. Mit einer umfassenden und wirksamen Verankerung laufen Einbruchs- und Diebstahlsversuche von Tresoren oder Waffenschränken ins Leere.

Juristische Aspekte

Die wichtigsten Vorgaben bezüglich des Aufstellens und gegebenfalls Verankerns von Waffenschränken enthält der § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Beachtet werden muss ferner das deutsche Waffengesetz (WaffG) sowie die Norm DIN/EN 1143-1.

Bestimmter Widerstandsgrad erforderlich

Zunächst einmal muss ein Waffenschrank laut Gesetz einen nachgewiesenen Widerstandsgrad nach Euro-Norm EN 1143-1 besitzen, bzw. in Österreich eine VSÖ-Sicherheitsklasse. Diese Unterteilung erfolgt auf der Basis umfangreicher Tests und ist ein wesentlicher Punkt für Versicherungen. Ob Ihr Waffenschrank eine Prüfung durchlaufen hat, erkennen Sie an einer Plakette im Inneren des Tresors.

Auch die Menge und Art der Waffen (Langwaffen / Kurzwaffen) haben Einfluss auf die Notwendigkeit und den Grad der Verankerung. Auskunft über eine mögliche Verankerung und deren juristischen Folgen gibt jeder seriöse Fachhändler und die Dokumentation des Waffenschranks. Auch die Sachversicherung gibt hier seriöse Auskünfte.

Weitere Informationen zur Waffenaufbewahrung finden Sie auf unserer Seite zum Waffenrecht.

Bauliche Aspekte

Eine Verankerung des Waffenschranks ist grundsätzlich immer angeraten. Daher sind Waffenschränke, bei denen eine Verankerung am Boden oder in der Wand empfohlen wird, werksseitig bereits mit entsprechenden Bohrungen oder Schwerlastankern vorbereitet. Die Widerstandskraft solcher Schwerlastanker wird als sogenannte Abrisskraft bezeichnet, die in der Regel bei mehreren Hundert Kilo liegt.

Viele Waffenschrankbesitzer glauben irrtümlich, dass kleinere Schränke (bis etwa 100 kg) wegen der kleineren Menge oder des geringeren Werts nicht verankert oder verschraubt werden müssen. Das ist allerdings eine fatale Fehleinschätzung, denn gerade kleinere Schränke lassen sich oft problemlos abtransportieren. Deswegen wird empfohlen, vor allem Waffenschränke bis 1.000 kg generell fest zu verankern.

Verankerung nur durch einen Fachmann!

Hersteller, Prüfstellen, Versicherungen und Behörden sind sich darüber einig, dass man es Tätern und Dieben immer so schwer wie möglich machen sollte, an gefährliche Waffen zu gelangen. Unbedingt beachtet werden muss bei Bohrungen, Dübeln oder Verankerungen allerdings, dass diese Absicherungen keine Aufgaben für Hobbyhandwerker sind. Für einen optimalen Diebstahl- und Versicherungsschutz müssen diese Arbeiten von einem Fachmann durchgeführt werden, anderenfalls ist die Sicherheitsstufe nicht mehr gültig und der Versicherungsschutz erlischt. Im schlimmsten Fall macht sich der Besitzer des Waffenschranks damit strafbar.

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