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Sicherheit seit 150 Jahren. Mehr als 200.000 Kunden weltweit.

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Munitionsschrank

Die sichere Aufbewahrung von Munition ist von Seiten des Gesetzgebers zwingend vorgeschrieben und bleibt daher nicht allein dem Verantwortungsbewusstsein des Besitzers überlassen. Ein Munitionsschrank ist ein spezieller Tresor für die Lagerung von Munition aller Art. Jeder, der eine Waffe besitzt, muss nicht nur die Waffe, sondern auch die Munition dafür zugriffssicher in einem Munitionsschrank lagern.

Üblicherweise beinhalten Waffenschränke zwar ein integriertes Munitionsfach, doch werden auch eigens angefertigte Munitionsschränke angeboten, die der sicheren Aufbewahrung ausschliesslich von Munition dienen. Dies ermöglicht eine vom Waffenschrank unabhängige Aufstellung, wodurch bei einem unberechtigten Zugriffsversuch Munition und Schusswaffen nicht gleichzeitig entwendet werden können. Munitionsschränke erfüllen damit eine ergänzende Funktion und werden in der Regel zusammen mit einem Waffenschrank offeriert. Aufgrund ihrer Zweckbestimmung sind sie von geringerer Grösse, was eine diskrete bzw. unauffällige Aufstellung zulässt.

Wie dies zu geschehen hat, ist im deutschen Waffengesetz in seiner Neufassung vom 11. Oktober 2002 geregelt: Erst ab einem Waffenschrank mit mindestens Widerstandsgrad 0 nach Euro-Norm 1143-1 dürfen Waffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden. Ansonsten ist ein extra Munitionsschrank erforderlich.

Bei diesem Munitionsschrank kann es sich entweder um einen verschliessbaren Innentresor des Waffenschranks handeln oder um einen separaten Tresor. Einen Munitionsschrank gibt es in zahlreichen Grössen, um den Erfordernissen der Waffenbesitzer – vom Jäger bis hin zu Polizeibehörden – gerecht zu werden. Bei grösserem Platzbedarf, bei dem ein Munitionsschrank nicht mehr ausreichend ist, kann die Munition auch in einem durch eine Wertraumtür gesicherten Raum oder Gebäudeabschnitt lagern.

Gemäss § 36 des Waffengesetzes haben Waffenbesitzer die gesetzeskonforme Unterbringung Ihrer Waffen in einem Waffenschrank bzw. die Lagerung der Munition in einem Munitionsschrank den Behörden auf Verlangen nachzuweisen.

Massgebend bei der Herstellung von Munitionsschränken sind die in der "Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (§13 Abs 3 AWaffV) festgelegten Kriterien, wonach Munition mindestens in einem Stahlbehältnis ohne Klassifizierung mit einem Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung bzw. einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden muss. In der Regel werden hierfür hochwertige Stahlkonstruktionen mit unterschiedlich starken Wandungen und zwei bis vier verstellbaren Fachböden angeboten, die eine Tragkraft von durchschnittlich 30 Kilogramm besitzen.

Munitionsschränke eignen sich aufgrund ihrer geringen Grösse auch zum Einbau in eine Wand oder als integrierter Bestandteil eines komplexen Schranksystems. Hinsichtlich der Verschlusssysteme können Munitionsschränke auch mit einem mechanischen Zahlenschloss oder einem elektronischen Tastenschloss ausgestattet sein.

Weitere Informationen zum Thema "Munitionsschrank" finden Sie HIER.